Bedingungen Fahrtenabzeichen 2024
Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben und sie müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört
Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.
Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember folgende Kilometerleistungen:
Erwachsenenfahrtenabzeichen
Altersklasse |
Jahrgang |
Gesamte Ruderleistung/km |
Davon Wanderruder- fahrten /km |
19-60 | 1964-2005 | 800 | 160 |
61-75 | 1949-1963 | 600 | 120 |
ab 76 | 1948 und älter | 500 |
100 |
Jugendfahrtenabzeichen
a) Jahrgang 2014 - 2016 200 km
b) Jahrgang 2012 - 2013 300 km
c) Jahrgang 2010 - 2011 400 km
d) Jahrgang 2008 - 2009 700 km
e) Jahrgang 2006 - 2007 800 km.
In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens enthalten sein:
- eine dreitägige Wanderfahrt oder
- zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage mind. 40 km ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde.) oder
- 2 x 30 km Tagesfahrt oder
- eine Wochenendfahrt mit mind. 40 km + 1 x 30 km Tagesfahrt
Einzelheiten unter www.rudern.de/breitensport