Wiederaufnahme des Ruderbetriebs

Aufgrund der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist ab dem 20. April 2020 ein Ruderbetrieb in eingeschänkter Form wieder möglich.

Am Montag, den 20. April 2020 werden die Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung von der Landesregierung gelockert. Demnach sind dann wieder sportliche Betätigungen alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes im Freien auch unter Benutzung von Sportanlagen (Boot, Steg, Bootshaus) zulässig. Dies betrifft ausdrücklich auch die Sportart Rudern. (Quelle: Meldung der Landesregierung vom 17.04.2020)

Das Virus ist tückisch. Es dauert 14 Tage bis wir sehen können, welcher Effekt durch die Lockerungen eintritt. Deshalb haltet bitte weiterhin Abstand und achtet auf die Hygieneregeln!

Über die weiteren Regelungen halten wir Euch auf dem Laufenden.

Hoffen wir, dass auch diese Einschränkungen bald wegfallen und wir alle wieder ganz normal rudern können!

Bleibt alle gesund!

Der Vorstand des RV-Rhenus