Rudern bei Hochwasser

Ab sofort gilt eine neue Regelung zum Rudern bei Hochwasser.

Der Vorstand hat am 22.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Der Ruderbetrieb ist erlaubt, solange die Möglichkeit besteht, trockenen Fußes – ohne Hilfsmittel – die Pritsche zu erreichen.

Wir bitten um Beachtung.

Der Vorstand des RV-Rhenus