Rudern bei Hochwasser
Ab sofort gilt eine neue Regelung zum Rudern bei Hochwasser.
Der Vorstand hat am 22.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Der Ruderbetrieb ist erlaubt, solange die Möglichkeit besteht, trockenen Fußes – ohne Hilfsmittel – die Pritsche zu erreichen.
Wir bitten um Beachtung.
Der Vorstand des RV-Rhenus